2.3 Sommerschule im Kloster Heiligkreuztal 2025
„Heilung geschehen lassen“
Das Thema der Sommerschule ist auch das diesjährige Jahresthema: „Heilung geschehen lassen“, siehe dazu auch den Text am Anfang des Programmheftes.
Heilung geschieht von alleine, aber sie braucht bestimmte Bedingungen, um sich zu vollziehen ähnlich wie Pflanzen eine bestimmte Temperatur, Feuchtigkeit und einen guten Boden brauchen, um zu gedeihen. Diese Bedingungen wollen wir in dieser Sommerschule miteinander schaffen – in Bewegung und Ruhe.
Die Sommerschule beginnt am Freitag, den 25. Juli um 12:00 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen und endet am Freitag, den 1. August 2025 gegen 11:30 Uhr.
Bei schönem Wetter werden wir Qigong wie immer draußen üben. Bitte an entsprechende Kleidung denken!
Ort: Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim-Heiligkreuztal, Tel. 07371 931230
Termin: 25.7. – 1.8.2025
Zeiten: 6:30 – 7:00 Uhr Sitzen in der Stille
7:00 – 7:50 Uhr Qigong (Die 12 Brokatübungen)
8:50 – 11:50 Uhr Qigong (Die 15 Ausdrucksformen des Taiji-Qigong und ausgewählte Formen des Qigong)
15:00 – 18:00 Uhr „Energiewerkstatt“: Meditation, Yōufagong, Energiearbeit, heilsame Berührung, Naturerfahrung
Kursgebühr: 400,- € (+ Unterkunft und Verpflegung)
Kursleitung: Achim Schrievers
Anmeldung: möglichst bis zum 24.4.25 bei Achim Schrievers
Siehe unter „Anmeldebedingungen im Kloster Heiligkreuztal“!
Anmeldebedingungen im Kloster Heiligkreuztal
Nachdem die Verwaltung des Klosters von der Diözese Rottenburg übernommen wurde, haben sich die Anmeldebedingungen geändert. Ich muss dort bereits anderthalb Jahre im Voraus die voraussichtliche Teilnehmerzahl angeben. Bis drei Monate vor Kursbeginn kann ich diese ohne Stornogebühren noch verändern, danach werden gestaffelt Stornogebühren erhoben, wenn sich kein Ersatzteilnehmer findet. Wenn sich jemand kurzfristiger anmeldet, muss er/sie damit rechnen, dass kein Zimmer mehr frei ist. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich die Stornogebühren bei Abmeldung vom Kurs nicht übernehmen kann, sondern die Teilnehmer*nnen selbst dafür aufkommen müssen (soweit sich kein Ersatz findet).
Das Einfachste ist also, sich drei Monate vor Beginn des Kurses verbindlich anzumelden. Die seit dieser Neuregelung begrenzten Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Wenn drei Monate vor dem Kurs die nötige Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht ist, muss ich aus den oben genannten Gründen den Kurs absagen.