2.1 Osterschule im Kloster Heiligkreuztal 2025

Das Ich stärken und Wandlung zulassen

Ein Aspekt der Qigong-Übung ist die Stärkung des Ich im Sinne von verbesserter Selbstwirksamkeit. Wir lernen die Lebensprozesse im eigenen Inneren wahrzunehmen und im Rahmen der energetischen Gesetze zu beeinflussen. Das führt mit der Zeit zu einem verbesserten und vertieften Selbsterleben, zu einem wachsenden Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen.

Ein anderer, tieferer Aspekt des Qigong-Weges ist in Kontakt mit dem universellen (Qi-) Feld zu kommen, sich ihm zu öffnen und es in sich wirken zu lassen. Wenn uns das gelingt, beginnen wir uns auf eine Weise zu wandeln, die wir uns vorher nicht ausgedacht haben. Wir wandeln uns im Sinne unserer eigentlichen Wesensnatur. Wandlung geschehen lassen und Ichstärkung gehen Hand in Hand, sie sind nicht widersprüchlich, sondern zwei Aspekte eines Ganzen.

Wir beginnen die Osterschule am Ostermontag um 12:00 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen und schließen sie am Samstag, den 26. April 2025 gegen 11:30 Uhr ab.

Bitte an warme Kleidung denken, da wir nach Möglichkeit wieder draußen üben und es auf der Schwäbischen Alb noch frisch sein kann!

Bitte die Anmeldefrist beachten!

Ort:                             Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim-Heiligkreuztal, Tel. 07371 931230

Termin:                      21.4. – 26.4.2025

Zeiten:                        6:30 – 7:00 Uhr          Sitzen in der Stille

7:00 – 7:50 Uhr           Qigong (Die 12 Brokatübungen und die 15 Ausdrucksformen des Taiji-Qigong)

8:50 – 11:50 Uhr        Qigong (Die 8 Brokatübungen und andere ausgewählte Übungen)

15:00 – 18:00 Uhr      Ruheübungen, Yōufagong und Energiearbeit

Kursgebühr:              360,- € (plus Unterkunft und Verpflegung)

Kursleitung:               Achim Schrievers

Anmeldung:               bitte bis zum 20.1.2025 bei Achim Schrievers!

Siehe auch unter „Anmeldebedingungen im Kloster Heiligkreuztal“!

 

Anmeldebedingungen im Kloster Heiligkreuztal

Nachdem die Verwaltung des Klosters von der Diözese Rottenburg übernommen wurde, haben sich die Anmeldebedingungen geändert. Ich muss dort bereits anderthalb Jahre im Voraus die voraussichtliche Teilnehmerzahl angeben. Bis drei Monate vor Kursbeginn kann ich diese ohne Stornogebühren noch verändern, danach werden gestaffelt Stornogebühren erhoben, wenn sich kein Ersatzteilnehmer findet. Wenn sich jemand kurzfristiger anmeldet, muss er/sie damit rechnen, dass kein Zimmer mehr frei ist. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich die Stornogebühren bei Abmeldung vom Kurs nicht übernehmen kann, sondern die Teilnehmer*nnen selbst dafür aufkommen müssen (soweit sich kein Ersatz findet).

Das Einfachste ist also, sich drei Monate vor Beginn des Kurses verbindlich anzumelden. Die seit dieser Neuregelung begrenzten Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Wenn drei Monate vor dem Kurs die nötige Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht ist, muss ich aus den oben genannten Gründen den Kurs absagen.