2.1 Tage der Übung – Tage der Stille 2024
im Koster Heiligkreuztal
Zur Ruhe kommen, Kräfte tanken, Lebenskräfte wecken – unseren inneren energetischen Weg miteinander gehen
Wie nun schon seit vielen Jahren wollen wir auch 2024 miteinander vier stille Tage mit Meditation und Qigong im Kloster Heiligkreuztal verbringen. Meditation führt uns nach innen. Dieser Rückzug aus dem Getriebe der Welt kann uns Kraft spenden, uns mit unseren inneren Ressourcen verbinden. Im Bewegungs-
Diese Tage sind für Teilnehmer*innen gedacht, die mit den folgenden Übungen zumindest teilweise schon vertraut sind:
Neben dem Sitzen in der Stille und den nun schon zur Klostertradition gehörenden 12 Brokatübungen (vor dem Frühstück) die Stehen-
Das Üben soll in zwangloser Form stattfinden; jeder kann natürlich jederzeit eine Pause einlegen, und wer nicht alle genannten Übungsformen beherrscht, kann auch eine andere Übung machen, zuschauen, lesen oder spazieren gehen…
Wir beginnen am Mittwoch, den 29.5.2024 um 12:00 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen und enden am Sonntag, den 2.6.2024 gegen 11:30 Uhr.
Ort: Kloster Heiligkreuztal
Termin: 29.5. –2.6.2024
Zeiten: 6:30 –
7:00 –
8:50 –
15:00 –
17:00 – 18:00 Uhr Yōufagong
Kursgebühr: 260,-
Kursleitung: Achim Schrievers
Anmeldung: möglichst bis zum 29.2.2024 bei Achim Schrievers
Siehe unter „Anmeldebedingungen im Kloster Heiligkreuztal“!
Anmeldebedingungen im Kloster Heiligkreuztal
Nachdem die Verwaltung des Klosters von der Diözese Rottenburg übernommen wurde, haben sich die Anmeldebedingungen geändert. Ich muss dort bereits anderthalb Jahre im Voraus die voraussichtliche Teilnehmerzahl angeben. Bis drei Monate vor Kursbeginn kann ich diese ohne Stornogebühren noch verändern, danach werden gestaffelt Stornogebühren erhoben, wenn sich kein Ersatzteilnehmer findet. Wenn sich jemand kurzfristiger anmeldet, muss er/sie damit rechnen, dass kein Zimmer mehr frei ist. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich die Stornogebühren bei Abmeldung vom Kurs nicht übernehmen kann, sondern die Teilnehmer*nnen selbst dafür aufkommen müssen (soweit sich kein Ersatz findet).
Das Einfachste ist also, sich drei Monate vor Beginn des Kurses verbindlich anzumelden. Die seit dieser Neuregelung begrenzten Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Wenn drei Monate vor dem Kurs die nötige Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht ist, muss ich aus den oben genannten Gründen den Kurs absagen.